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   VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215   

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https://dejure.org/2010,72164
VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215 (https://dejure.org/2010,72164)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215 (https://dejure.org/2010,72164)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - AN 14 K 09.01215 (https://dejure.org/2010,72164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wohngeldanspruch; Berücksichtigung von - bereits vom notwendigen Lebensunterhalt umfassten - Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte -

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215
    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG sind bei der Ermittlung des Jahreseinkommens die Einnahmen zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind; maßgeblich ist somit die Sach- und Rechtslage bei Beginn des Bewilligungszeitraumes nach Antragstellung als dem Beurteilungszeitpunkt (BayVGH, Beschluss vom 4.10.2005 - 9 ZB 05.1654 - mit Hinweis auf BVerwGE 84, 278).
  • VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215
    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG sind bei der Ermittlung des Jahreseinkommens die Einnahmen zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind; maßgeblich ist somit die Sach- und Rechtslage bei Beginn des Bewilligungszeitraumes nach Antragstellung als dem Beurteilungszeitpunkt (BayVGH, Beschluss vom 4.10.2005 - 9 ZB 05.1654 - mit Hinweis auf BVerwGE 84, 278).
  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 9 C 03.1051
    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215
    Bei der Plausibilitätskontrolle - die Wohngeldbehörde macht sich hier ein Bild von den Einkommensverhältnissen des Antragstellers - können beispielsweise (nicht zurückzuzahlende) Zuwendungen Dritter als auch (zurückzuzahlende) Darlehen erklären, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird, demgegenüber sind bei der Ermittlung des für die Höhe des Wohngeldes maßgeblichen Einkommens Zuwendungen als Teil des Einkommens zu berücksichtigen, unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen dagegen nicht, weil sie dem Antragsteller nicht auf Dauer verbleiben (BayVGH, Beschluss vom 20.5.2003 - 9 C 03.1051 -).
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